Hier finden Sie Fragen und Antworten zur RU-Kampagne, aufgeteilt nach Bundesländern.
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#RaumfürFragen. Mein Religionsunterricht.
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Grundlagen
in den einzelnen Bundesländern
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Juristische Perspektive
auf den Religionsunterricht
Verfassungsgrundlage
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 7
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Zitate von Schülerinnen und Schülern
zum Religionsunterricht:
„Hier lernt man Dinge, die man zum Leben braucht.“
„Religionsunterricht ist das Fach, in dem es um mich geht."
„Hier kann ich meine Fragen stellen.“
„Hier ist meine Meinung wichtig und wird nicht bewertet.“
„Hier gibt es Themen, die wirklich wichtig und für mein ganzes Leben von Bedeutung sind.“
„Es ist die Stunde zwischen Zahlen und Wörtern, die man sowieso nicht braucht.“
„Religion ist irgendwie mehr“.
„Hier gibt es etwas, das man nicht erklären kann.“
„Ohne dieses Fach würde auf Dauer etwas fehlen.“