Schleswig Holstein
Fragen und Antworten zum Religionsunterricht
- Wie viele Religionslehrer*innen gibt es an wie vielen Schulen im Bundesland?
ca. 4.200 Lehrkräfte an 797 öffentlichen Schulen
- Wie viele Schüler*innen haben RU, wie viele nicht?
Ca. 170.000 (= 62%) der Schüler*innen (die Zahlenangabe ist nur bedingt aussagekräftig, denn wenn im Schuljahr 18/19 62% RU erhalten heißt das nicht, dass 38% ihn nie erhalten, denn nicht in jeder Klassenstufe wird RU angeboten. Die Zahl liegt insgesamt sicher höher als 62%).
- In welcher Klasse wird RU gewählt?
RU kann in jeder Klassenstufe angeboten werden. In SH gilt eine Kontingentstundentafel, die Mindeststundenzahlen für eine ganze Schulstufe beschreibt. Die Schulen können selber entscheiden, in welcher Klassenstufe sie wie viele Stunden des Kontingents erteilen.
(Auskunft: Thorsten Dittrich, LKA, Dezernat Kirchliche Handlungsfelder, Referent für Schulangelegenheiten, Tel. 0431-9797-782 thorsten.dittrich ) @lka.nordkirche.de - Kann per Schulkonferenzbeschluss das Fach ev. Religion gestrichen oder abgesetzt werden?
Nein, eine Schulkonferenz kann die Verfassung nicht ändern.
- Darf das Fach ev. Religion in der Schule ersetzt werden durch allgemeine Wertevermittlung, Religionskunde, Religionsgeschichte, die fünf Weltreligionen, Werte und Normen, Ethik ...?
Nein, in Schleswig-Holstein nicht. Nur für die Bundesländer, auf die die sog. „Bremer Klausel“ (Art. 141 GG, derzeit Bremen, Berlin und Brandenburg) angewendet werden darf, ist das zulässig. (Siehe auch Staatskirchenvertrag Schleswig-Holstein).
- Reicht nicht die Vermittlung sozialer Themen als Inhalt für das Fach ev. Religion?
Nein. Abgesehen davon, dass Religion nicht mit Sozialkunde identisch ist, gilt der Grundsatz, dass der Staat zwar die religiöse Wertevermittlung garantieren, sie aber nicht selbst inhaltlich bestimmen darf.
- Wann kann sich eine Schülerin/ein Schüler vom Unterricht abmelden? Wann können Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden?
Eltern können ihre noch nicht religionsmündigen Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Jugendliche ab 14 (religionsmündig) können sich selbstständig abmelden. Sie müssen dann Ersatzunterricht in einem Fach erhalten, das dem RU vergleichbar Bildungsziele verfolgt.
- Dürfen Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen, für die kein eigener RU angeboten wird oder konfessionslose Schülerinnen und Schüler am ev. Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, nach §4 Abs. 1 Satz 2 Religionsunterrichtserlass können sie auf Antrag teilnehmen. Nach evangelischem Verständnis sind sie dazu sogar explizit eingeladen.