Mecklenburg-Vorpommern
Fragen und Antworten zum Religionsunterricht
- Wie viele Religionslehrer*innen gibt es im Bundesland?
Rund 530 Lehrkräfte waren für den Religionsunterricht im Schuljahr 2017/2018 an öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen tätig.
- Wie viele Schüler*innen haben RU, wie viele nicht?
Rund 55.900 Schülerinnen und Schüler (= ca. 41 Prozent) der Klassen 1-10 haben im Schuljahr 2017/2018 Religionsunterricht an öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen erhalten.
- In welcher Klasse wird RU gewählt?
RU ist ein ordentliches Lehrfach in Mecklenburg-Vorpommern. Jede Schule muss das Fach in jedem Schuljahr erteilen.
- Kann per Schulkonferenzbeschluss das Fach ev. Religion gestrichen oder abgesetzt werden?
Nein, eine Schulkonferenz kann die Verfassung nicht ändern.
- Darf das Fach ev. Religion in der Schule ersetzt werden durch allgemeine Wertevermittlung, Religionskunde, Religionsgeschichte, die fünf Weltreligionen, Werte und Normen, Ethik ...?
Nein, in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Nur für die Bundesländer, auf die die sog. „Bremer Klausel“ (Art. 141 GG, derzeit Bremen, Berlin und Brandenburg) angewendet werden darf, ist das zulässig.
- Reicht nicht die Vermittlung sozialer Themen als Inhalt für das Fach ev. Religion?
Nein. RU hat eine Schnittmenge mit sozialen Themen und ein Plus. Es gilt der Grundsatz, dass der Staat zwar die religiöse Wertevermittlung garantiert, sie aber nicht selbst inhaltlich bestimmen darf. Die Inhalte des konfessionell gebundenen Religionsunterrichts sind daher mit der Evangelischen und Katholischen Kirche abgestimmt.
- Wann kann sich eine Schülerin/ein Schüler vom Unterricht abmelden? Wann können Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden?
Eine Abmeldung liegt in der Entscheidung der Erziehungsberechtigten und nach Vollendung des 14. Lebensjahres des Schülers. Eine Abmeldung kann am Ende des Schuljahres für das nächste Schuljahr erfolgen. Eine Abmeldung erfolgt formlos schriftlich bei der Schulleitung und ist längstens für ein Schuljahr gültig.
- Dürfen Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen, für die kein eigener RU angeboten wird oder konfessionslose Schülerinnen und Schüler am ev. Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, alle Schüler können teilnehmen. Nach evangelischem Verständnis sind sie dazu sogar explizit eingeladen.